Mit Nutzungsgutachten können Sie jährlich mehrere tausend Euro sparen, denn über 90 % aller vermieteten Immobilien in Deutschland werden standardmäßig über 50 Jahre abgeschrieben, obwohl sie augenscheinlich Mängel aufweisen oder unsaniert sind.
In diesen Fällen haben Vermieter die Möglichkeit, durch Gutachten kürzeren Nutzungsdauern nachzuweisen, was zu höheren Abschreibungen und somit zu Steuerersparnissen führt.
Das Ergebnis: Jedes Jahr mehr Cashflow!
Durch ein Nutzungsgutachten eines qualifizierten anerkannte Gutachters können Sie Ihre Immobilie gegebenenfalls nicht nur mit 2% (über 50 Jahre), sondern entsprechend der begutachteten Restnutzungsdauer, bswp. mit 4% (über 25 Jahre) abschreiben.
Warum das für Vermieter älterer Immobilien so interessant ist?
Sie müssen Ihre Mieteinnahmen nach Abzug von Zinsen und sonstigen, nicht umlegbaren Kosten versteuern. Eine höhere Abschreibung, die rein fiktiv ist und keine Finanzabflüsse bedeutet, kann erheblich zu einer Reduktion des zu versteuernden Einkommens beitragen.
Unser Partner steht für eine einmalige Kosten-Nutzen und Chance-Risiko-Relation.
Durch einen kostenlosen Quickcheck erfahren Sie unverbindlich vor der Beauftragung des Gutachtens, mit wieviel Steuerersparnis Sie jedes Jahr rechnen können. In vielen Fällen rentiert sich das Gutachten bereits nach einem Jahr.
Unsere Gutachten werden anerkannt. Sollte dies nicht auf Anhieb der Fall sein, begleiten wir Sie bei entsprechender Nachbesserung sowie ggf. erforderlicher Einspruchsbegründung unter Anleitung einer Steuerkanzlei.
Bei der extrem unwahrscheinlichen Ablehnung eines von uns formulierten Einspruches greift sofort unsere 100%ige Geld-Zurück-Garantie.
Wir unterstützen Sie umfassend – von der kostenfreien Ersteinschätzung bis zur vollständigen Anerkennung durch das Finanzamt. Unsere Gutachten genießen hohe Akzeptanz. Sollte dennoch eine Nachbesserung erforderlich sein, begleiten wir Sie kompetent durch den gesamten Prozess, einschließlich eventuell notwendiger Einspruchsbegründungen, unterstützt durch die Expertise einer Steuerkanzlei.
Voraussetzung für die Rückerstattung des Gutachten-Honorars ist Ihre Zustimmung zur Weitergabe des Falles an eine Steuerkanzlei. Ihnen entstehen dabei keinerlei Kosten. Wir finanzieren den Finanzgerichtsprozess und erhalten nur im Erfolgsfall eine Beteiligung in Höhe von 50% des gewonnenen Streitwertes (idR 50% Ihrer Steuersparnis über 3 Jahre).
Dazu ein vereinfachtes Beispiel:
Gebäudewert (Abschreibungsgrundlage): 300.000€
AfA ohne Gutachten (zB 2%): 6.000€ / Jahr
AfA mit Gutachten (zB 35 Jahre Restnutzungsdauer): 8.572€ / Jahr
AfA Differenz: 2.572€ / Jahr
Steuersparnis (bei 42% Grenzsteuersatz): 1.080€ / Jahr
Erfolgsbeteiligung Nutzungsdauer.com: 1.080€ 3 Jahre 50% = 1.620€
Selbstverständlich bleibt das Wahlrecht stets bei Ihnen. Die Inanspruchnahme unseres Rechtsschutzes erfolgt freiwillig und wir unterstützen Sie natürlich auch dann beim Finanzgerichtsprozess, wenn Sie sich dafür entscheiden, das Verfahren selbst auf eigene Gefahr zu betreiben.en.
Eine steuerliche Beratung durch uns findet nicht statt, gern stimmen wir uns jedoch direkt bei Ihrer Steuerberatung ab und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Sollten Sie keine Steuerberatung haben, sprechen wir gern eine Empfehlung aus.
Unsere Gutachter sind zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 und entsprechen somit den Anforderungen der Finanzbehörden.
Prüfen Sie mit der kostenlosen Ersteinschätzung, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt.
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